SATZUNG (siehe bis 2001 und ab 2002)
über die Benutzung des
Tagungscenters im Wasserwerk Röderhof
des
Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Huy -Fallstein"
Auf Grund der §§ 6, 8 und 72 der Gemeindeordnung
des Landes Sachsen-Anhalt
in der zur Zeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung in seiner
Sitzung
am 04.12.2000 nachfolgende Satzung über die Benutzung des
Tagungscenters in
Röderhof beschlossen:
§ 1
Das Tagungscenter Röderhof ist eine öffentlich
genutzte Einrichtung des
Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Huy -Fallstein". Es steht für
Veranstaltungen im Rahmen dieser Satzung zur Verfügung.
§
2
- Das Tagungscenter wird für die
Öffentlichkeitsarbeit des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Huy
-Fallstein" sowie vom Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung des
WAZ "Huy -Fallstein" genutzt.
- Die Räumlichkeiten (Saal einschließlich Foyer und
Toiletten) können außerdem für Veranstaltungen von Gemeinden,
eingetragenen Vereinen, Organisationen und Verbänden, vorrangig der
Mitgliedsgemeinden des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Huy
-Fallstein" sowie Bürgern für private Feierlichkeiten zur Verfügung
gestellt werden.
- Versammlungen und Veranstaltungen von Parteien
bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorsitzenden.
§
3
- Die Benutzung der in § 2 (2) aufgeführten Räume
ist möglichst 4 Wochen (mindestens 14 Tage) vor der beabsichtigten
Benutzung beim Wasser- und Abwasserzweckverband "Huy -Fallstein",
Sargstedter Weg 1-2 in 38820 Halberstadt zu beantragen.
- Vorrang für die Benutzung haben dienstliche
Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 1.
- Die Benutzung kann aus wichtigem Grund versagt
werden.
§
4
- Die Benutzer haben die Räume sowie ihre
Einrichtungen und Geräte schonend und pflegend zu behandeln.
- Bei Beschädigungen in und am Gebäude sowie von
Einrichtungsgegenständen (einschließlich Verlust) ist der Benutzer
verpflichtet, die Kosten zu ersetzen.
- Bei nicht ordnungsgemäßer oder nicht
durchgeführter Reinigung wird dem Benutzer diese in Rechnung gestellt.
§
5
- Der Benutzer hat spätestens am darauffolgenden
Werktag nach Abschluss der Veranstaltung die Räumlichkeiten und
Einrichtungsgegenstände dem Verantwortlichen des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes so zu übergeben, wie er sie vorgefunden hat.
- Der Termin der Übergabe ist mit dem Verband
abzustimmen. Der Benutzer hat dabei insbesondere nachstehende
Verpflichtungen:
- das Mobiliar einschließlich der
Gebrauchsgegenstände ist entsprechend zurückzuräumen und zu säubern;
- die gemieteten Räume sind besenrein zu übergeben,
wobei der anfallende Müll eigenständig durch den Nutzer zu entsorgen
ist.
§ 6
Beim Verlasses des Tagungscenters ist dafür Sorge
zu tragen, dass sämtliche
Fenster und Türen geschlossen, das Licht gelöscht, alle elektrischen
Geräte
und die Heizkörper abgeschaltet und die Wasserhähne zugedreht sind.
§ 7
Für die Benutzung der in § 2 (2) genannten Räume
werden Entgelte nach
einer besonderen Satzung erhoben.
§ 8
Diese Satzung tritt am Tage nach der
Veröffentlichung in Kraft.
Halberstadt, 04.12.2000
gez. Schumann
Verbandsvorsitzender Siegel
SATZUNG
über die Erhebung von Entgelten
für das Tagungscenter im
Wasserwerk Röderhof des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Huy
-Fallstein"
Auf Grund der §§ 6, Abs. 1 und 8 Abs. 1 der
Gemeindeordnung des Landes
Sachsen-Anhalt in der zur Zeit gültigen Fassung und mit Beschluss der
Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 04.12.2000 wurde folgende
Satzung über
die Erhebung von Entgelten beschlossen.
§ 1
Für die Benutzung des Tagungscenters Röderhof
entsprechend § 2 Absatz 2
der "Satzung über die Benutzung", werden Entgelte nach Maßgabe
dieser Satzung erhoben.
§ 2
Die Entgeltregelungen werden, entsprechend der
Nutzung, in den einzelnen
Verträgen festgelegt und beziehen sich jeweils auf einen Tag.
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie
Ausschusssitzungen und Verbandsversammlungen des WAZ "Huy -Fallstein"
keine
- Für Städte bzw. Gemeinden, eingetragene Vereine,
Organisationen und Verbände, dessen Städte bzw. Gemeinden nicht
Mitglied des WAZ "Huy -Fallstein" sind 200,00 Euro
- Für Städte bzw. Gemeinden, eingetragene Vereine,
Organisationen und Verbände, dessen Städte bzw. Gemeinden Mitglied des
WAZ "Huy -Fallstein" sind 130,00 Euro
- Für Familienfeiern von Personen aus den unter 2.
genannten Städten bzw. Gemeinden 100,00 Euro
- Für Familienfeiern von Personen aus den unter 3.
genannten Städten bzw. Gemeinden 75,00 Euro
- Für Familienfeiern von Mitarbeitern der
Verbandsgeschäftsstelle sowie von den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern
des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung 25,00 Euro
- Für gewerbliche Nutzung je angefangene Stunde
50,00 Euro
§ 3
Die genannten Preise sind Nettopreise, denen die
jeweils geltende gesetzliche
Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.
§ 4
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Halberstadt, 04.12.2000
gez. Schumann
Verbandsvorsitzender
Siege
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